Vertragliche Bestimmungen
1. Sinn und Zweck
Im Chinderhuus Sunnehof werden Kinder ab 4 Monaten bis Ende 6. Schuljahr betreut.
2. Kindergruppen
Die Kinder werden in sieben Gruppen betreut. Eine Babygruppe (ca. 6 Babys), zwei Kleinkindergruppen (ca. 12 Kinder), eine Spielgruppe (ca. 12 Kinder), eine Kreativgruppe (ca. 10 Kinder) und zwei Hortgruppen (ca. 12 Kinder).
3. Öffnungszeiten
Die Krippe ist von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Sie ist jeweils über Weihnacht/Neujahr, über Auffahrt (Do. und Fr.) und während drei Wochen in den Sommerferien geschlossen. Vor allg. Feier-tagen (Ostern, Auffahrt) schliesst das Chinderhuus um 16.30 Uhr, am 24. Dez. um 14.00 Uhr. Am Freitag nach Auffahrt bleibt das Chinderhuus geschlossen.
4. Tagesablauf
Krippe (4 Monate – 4 Jahre):
Die Kinder können zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr in die Krippe gebracht werden. Um 7.30 Uhr gibt es für die dann Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Das Mittagessen findet um
11.45 Uhr statt. Zwischen 12.10 Uhr und 12.30 Uhr können die Vormittagskinder abgeholt werden. Für Kinder, die einen Mittagsschlaf brauchen, steht ein Ruheraum zur Verfügung. Ab 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr dürfen Nachmittagskinder gebracht werden. Am Nachmittag gibt es einen reichhaltigen z'Vieri. Ab 16.30 Uhr bis 17.50 Uhr können die Kinder abgeholt werden.
Hort (Kindergarten – 6. Klasse):
Die Kinder können ab 6.30 Uhr in den Hort gebracht werden. Um 7.30 Uhr gibt es Frühstück. Das Mittagessen findet um 12.00 Uhr statt. Zwischen 13.15 Uhr und 13.30 Uhr können "Mittagstischkinder" abgeholt werden. Am Nachmittag gibt es einen reichhaltigen z'Vieri. Ab 17.00 Uhr können Kinder abgeholt werden. Werden Kinder verspätet, nach den Öffnungszeiten abgeholt, erheben wir pro 1/4 Stunde CHF 10.- welche entweder sofort oder am folgenden Tag beglichen werden müssen.
5. Eingewöhnung für Krippenkinder
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind und das Personal außerordentlich wichtig. Das erste
Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Nachher vereinbart die Gruppenleiterin mit den Eltern einen individuellen Eingewöhnungsplan. Die Eingewöhnung dauert 4 – 8 Besuche.
6. Einschreibgebühr
Mit der Anmeldung wird eine Einschreibgebühr von Fr. 150.- für die Babygruppe und die Kleinkindergruppe und 75.- für die Spiel-, die Kreativ- und die Hortgruppe verrechnet.
Die Eingewöhnungszeit ist in diesem Betrag inbegriffen.
7. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
Bitte den Kindern bequeme, der Witterung entsprechende Kleider anziehen. Eigene Ersatzkleider sollten in der Krippe zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe. Schoppenpulver und Pampers bringen die Eltern selber mit. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Spielsachen sollen nicht in die Krippe mitgebracht werden. Spielsachen sollen nicht in die Krippe mitgebracht werden. Die Kinder erhalten bei uns Frühstück, Mittagessen und einen reichhaltigen z'Vieri. Sie sollen kieine Esswaren mitbringen.
8. Mitgliedschaft Verein
Die Mitgliedschaft im Verein ist obligatorisch. Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 30.-.
9. Versicherung
Die Eltern sind für Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.
10. Kündigung
Der Betreuungsplatz muss so früh wie möglich, jedoch spätestens einen Monat im Voraus auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
11. Geschwisterrabatt
10% für das Kind mit der eringeren Belegungszeit.
12. Tarifklassen
Tarifklassen ergeben sich aus dem errechneten Jahresbruttoeinkommen, basierend auf dem Betreuungsvertrag. Jeweils zu Jahresbeginn, spätestens ab 6. Februar, bringen die Eltern alle erforderlichen Unterlagen ins Chinderhuus. Der neue Betreuungsvertrag tritt jeweils auf 1. April in Kraft.
13. Zahlungsregelungen
| Krippe: | Die Monatspauschale wird wie folgt berechnet: (Wochengesamttarif x 46 Kalenderwochen) ÷ 12 = Monatspauschale |
| Hort: | Die Monatspauschale wird wie folgt berechnet: (Wochengesamttarif x 40 Kalenderwochen) ÷ 12 = Monatspauschale Die Ferien werden quartalsweise separat abgerechnet. |
Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus mittels Dauerauftrag zu bezahlen. Zusätzlich belegte Betreuungstage werden pro Quartal in Rechnung gestellt. Die meisten umlilegenden Gemeinden subventionieren unsere Krippenplätze, ansonsten bezahlen die auswärtigen Eltern den kostendeckenden Tarif.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 15 Tagen verrechnen wir automatisch, ohne Mahnung Fr. 20.-.
15. Änderung der Belegungstage
Änderungen der Belegungstage sind jeweils auf 1. August, 1. November, 1. Februar und 1. Mai
möglich.
16. Schlussbestimmungen
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Eltern,
die Rahmenbedingungen und die Tarifliste gelesen zu haben und mit dem Inhalt einverstanden zu sein.
Diese Bestimmungen treten ab 01.04.2011 in Kraft. Änderungen der Bestimmungen werden frühestens auf den 01.04.2012 wieder vorgenommen.
